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Neubau versichern

Mein ZuHause Berater – Ihr Eigentumsspezialist
Mein ZuHause versichern - Ihr Eigentumsspezialist, der sich um Ihre Finanzen kümmert.

Hausbau

Hausbau

 


Welche Fragen stellt man sich, wenn man ein Haus neu baut:

  • Welche Versicherungen brauche ich?
  • Was bedeutet beitragsfreie Feuerrohbau-Versicherung und wie ist der Rest abgesichert?
  • Was ist eine Bauleistungsversicherung?

 

Lesen Sie auch weiter unten 6 weitere Vorteil für Sie bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Mein ZuHause Berater


Über welche Versicherungen sollte gesprochen werden, wenn es um den Neubau eines Hauses geht?

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Aus meiner Sicht ein Muss. Diese entschädigt dritte fremde Personen, die nichts mit „Ihrer“ Baustelle zu tun haben. Auch wichtig, wenn Sie Schlüsselfertig bauen, da es Ihr Grundstück ist.

 

Beispiel 1: Der Bauzaun oder das Gerüst kippen auf ein parkendes Auto und verursachen einen Sachschaden. 3.500 Euro Schaden. Beispiel 2: Baustelle ist für Kinder immer spannend. Zwei Jungs erkundigen die Baustelle und fallen in eine Stahlmatte und verletzten sich schwer. Krankenhausaufenthalt und langfristige Folgen können schnell 100.000 Euro oder sogar Millionen erreichen. Das Schild „Kinder haften für Eltern“ spielt keine Rolle. Sie sind als Bauherr dafür verantwortlich, die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, das keiner auf die Baustelle kommen kann.

Die Höhe der Bausumme und der Eigenleistung entscheidet über die Prämie. Manchmal, aber selten reicht die Versicherungssumme in der privaten Haftpflicht dafür aus. Vor dem ersten Spatenstich darum kümmern!

 

Übrigens ist die Bauherrenhaftpflicht nur eine zeitlich begrenzte Versicherung. Man schließt diese z.B. für 12 bis 24 Monate einmalig ab. Dauert der Bau vielleicht z.B. durch Eigenleistung länger? Dann darauf vorher achten!

Feuerrohbauversicherung
(inklusive Wohngebäude)

Während der Bauphase können Brände, Explosionen oder Blitzschlag die Arbeit zerstören und einen finanziell erheblichen Schaden anrichten. Wenn Sie, am besten vor Beginn, eine Wohngebäudeversicherung abschließen, ist meistens dann im Vorfeld eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung enthalten. Der Vertrag läuft dann bei Einzug als „richtige“ Wohngebäudeversicherung weiter. Sehr wichtig.

Berufsgenossenschaft

Auch private Bauvorhaben müssen und sollten bei der BG Bau gemeldet werden, wenn Sie in Eigenleistungen arbeiten erledigen. Warum? Sollte einem privaten Bauhelfer aus Ihrem persönlichen Umfeld etwas passieren, z.B. von der Leiter fallen ist dieser über die BG Bau medizinisch und gegen Langzeitfolgen abgesichert! Sollte sich ein Freund oder Verwandter auf Ihrer Baustelle verletzten hat das höchstwahrscheinlich existenzbedrohende Folgen für Ihren Helfer und auch für Sie selbst!

 

Also auf jeden Fall vorher bei der BG Bau mit Helfernamen und geschätzte Eigenleistung anmelden.

Risikolebensversicherung
(Hinterbliebenversorgung)

Wir erwarten nicht, dass auf der Baustelle gleich das Schlimmste Ereignis passiert. Und danach auch nicht. Eine Risikoleben, um den Kredit und damit die Familie abzusichern, ist grundsätzlich immer empfehlenswert. Mit fallender Versicherungssumme analog dem Kredit ist die Prämie auch erschwinglich. Bitte auch hier bei „Meine Familie und mich absichern“.

 

Bauleistungsversicherung

Über die Wohngebäude ist nur Feuerrohbau versichert. Was passiert, wenn also ein Sturm, Vandalismus oder andere Gefahren Teile des noch nicht fertiggestellten Gebäudes beschädigen oder sogar komplett zerstören? Das sichert eine Bauleistungsversicherung ab! Auch diese Versicherung ist zeitlich auf 12 bis 24 Monate begrenzt. Der Beitrag richtet sich nach Bausumme und Anteil der Eigenleistung. Meistens hat diese Versicherung eine Selbstbeteiligung. Sie bauen schlüsselfertig? Mittlerweile sichern dann die meisten Baufirmen dieses Risiko auf Ihre Kosten ab. Das sollte angesprochen werden. Sehr wichtig.

Grundbesitzerhaftpflicht für unbebaute
Grundstücke

Ihnen gehört schon das Grundstück, aber der Bau soll erst später beginnen? Dann brauchen Sie eine Grundbesitzerhaftpflicht, da Sie auch für unbebaute Grundstücke eine Verkehrssicherungspflicht haben. Meistens sind unbebaute Grundstücke über die Private Haftpflicht bis zu einer bestimmten Größe mitversichert. Dies sollte aber sofort geklärt werden. Wenn der Bau sofort beginnt und Sie sowieso sofort eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, ist das Grundstück natürlich auch mitversichert. Sehr wichtig.

Private Unfallversicherung

Der Hausbau ist eine teure Investition und kann durch Eigenleistungen günstiger gestaltet werden. Was jedoch, wenn man sich bei einem Unfall selbst schwer verletzt? Herr K. wollte z.B. schnell noch mit der Flex ein Rohr durchschneiden. Die Nacht verbrachte er im Krankenhaus. Zum Glück keine Langzeitfolgen. Man selbst ist über die BG Bau leider nicht abgesichert. Also über eine private Unfallversicherung nachdenken. Braucht nicht viel Schnick-Schnack haben, aber eine vernünftige Invaliditätssumme und kosmetische Operationen sowie behinderungsbedingter Umbau sollten mitversichert sein. Auch Ihre Helfer sollten Sie darauf ansprechen, wenn die BG Bau, warum auch immer, nur eingeschränkt oder gar nicht zahlt, zu überlegen vorher eine Unfallversicherung zu machen.

Übrigens, ist natürlich vor einer Unfallversicherung immer eine Berufsunfähigkeit so oder so zu empfehlen. Dies ist ein anderes Thema und kann bei „Meine Familie und mich absichern“ Link 30-01 nachgelesen werden.

 

Noch Fragen oder eine konkrete Lösung für Sie gesucht?

 

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Noch nicht genug erfahren, dann lesen Sie doch 5 große Schritte, werden zu kleinen, machbaren Schritten, um Ihre Finanzen auf den Zack zu bringen


Wussten Sie z.B.,

dass die BG Bau als Berufsgenossenschaft auch Ihre privaten Helfer auf Ihrer privaten Baustelle versichert, wenn Sie es vorher gemeldet haben? Nicht nur die Heilbehandlung wird von der BG bezahlt, sondern auch dauerhafte Folgen z.B. Rehamaßnahmen oder wenn nötig sogar eine Invalidenrente. So als ob es ein Arbeitsunfall wäre. Damit schützen nicht nur Ihre Helfer gegen finanzielle Folgen, sondern auch sich gegen Schadenersatzansprüche.

 

Wussten Sie z.B.,

dass das Schild „Eltern haften für Ihre Kinder“ oder „Betreten der Baustelle“ nicht ausreicht? Wer ein Grundstück hat oder sogar eine Baustelle haftet für mögliche Personen- oder Sachschäden. Die Eigentümer und Bauherren haben eine Mitverantwortung. Eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Der Gefährdungsbereich muss, z.B. durch einen Bauzaun, so gesichert sein, dass dieser erst gar nicht betreten werden kann. Können Kinder mit Ihrer Unerfahrenheit und Erforschungsdrang die Baustelle betreten, hat man in der Regel nicht genug gesichert. Nur wenn die Eltern die Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben, hat man vielleicht nur eine Teilschuld – die einem aber auch nichts bringt. Genau deshalb ist vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend anzuraten.

 

Für Ihre konkreten Lösungen am besten einen Termin mit „Mein ZuHause Berater“ machen!

 

Noch nicht genug erfahren? Dann lesen Sie am besten noch die zwei Wege zu einer günstigen Versicherung Selbst im Internet suchen oder lieber besser Mein ZuHause Berater Michael Thielke kümmern lassen

 
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